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Beitragsordnung

A. Präambel

In §4 der Vereinssatzung wird der Erwerb sowie die Beendigung der Mitgliedschaft geregelt. Im Gründungsprotokoll vom 08.12.2024 wurde unter TOP 6 einstimmig beschlossen, welche Mitgliedsbeiträge zu entrichten sind.

B. Beiträge

C. Staffelung nach Eintrittsdatum

Eine Staffelung der Mitgliedsbeiträge ist vorgesehen. Stichtag ist der 30.06.2025. Wer nach diesem Tag in den Verein Eintritt, bezahlt 50% vom Jahresbeitrag.

Der Mitgliedsbeitrag wird im Jahr des Eintrittes das erste Mal eingezogen und dann jedes folgende Jahr widerkehrend.

D. Kündigung der Mitgliedschaft

Es wird auf §4 der Satzung verwiesen: Der Austritt aus dem Verein ist für Mitglieder unter Einhaltung einer Frist zulässig. Die Frist beträgt zwei Wochen zum Ende des Geschäftsjahres.

Die Mitgliedschaft endet zum Kalenderjahresende in dem die Kündigung einging. Somit zum 31. Dezember des Jahres, in dem die Kündigung schriftlich einging.

E. Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt zum 08.12.2024 in Kraft.

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